Die Privat-Rente

Die Privat-Rente verbessert und sichert Ihre Versorgung im Alter durch lebenslange, garantierte Auszahlungen und ist eine wichtige Ergänzung und Alternative zur Gesetzlichen Rentenversicherung.

Haben Sie sich auch für Ihren Ruhestand viel vorgenommen?

Endlich Zeit für Hobbys, schöne Reisen, Konzert- oder Theaterbesuche. Doch all das kostet Geld.
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nach obenDie Privat-Rente

Die Privatrente ähnelt einem Auszahlungsplan oder wie ein Sparbuch für das Alter.

  • Bei der Privatrente gibt es keine Gesundheitsprüfung.
  • Sie wird lebenslang gezahlt, egal wie alt Sie werden und ob in dieser Zeit, der von Ihnen eingezahlte Betrag schon aufgebraucht worden ist.
  • Beim Ableben der versicherten Person wird kein Todesfallschutz gewährleistet.
  • Hinterbliebene können über eine Restkapitalabfindung oder beim Ableben vor dem Ende der Rentengarantiezeit Geld erhalten.

Es gibt zwei Formen der Privatrente:

  • Sofortrente
  • aufgeschobene Rente
 

nach obenInfos zur Privatrente

Die Privatrente unterliegt der Mindestverzinsung von 0,9 Prozent und setzt sich aus einem garantierten Teil - und aus einem Überschussanteil zusammen. Durch die steigende Lebenserwartung ist allerdings der Überschussanteil nur mäßig sicher.

Nur der Sparanteil wird verzinst. Dieser entspricht nicht Ihren geleisteten Beiträgen, denn von denen werden u.a. die Verwaltungskosten abgezogen.

Je nach Verteilung der Überschüsse gibt es drei Arten der Rentenzahlung:

  1. konstante Rente : voraussichtliche Überschussanteile werden gleichmäßig auf die Rentenlaufzeit verteilt
  2. dynamische Rente : Steigerung der Rente in Abhängigkeit der Überschussanteilen
  3. sinkende Rente : hohe Auszahlungen zu Rentenbeginn werden von Jahr zu Jahr um einen vereinbarten Prozentsatz verringert
 

nach obenEin Wort zur Besteuerung

Alle oben genannten Rentenformen mit regelmäßigen Beitragszahlungen genießen den gleichen Steuervorteil.

Die ausgezahlte Rente wird nur mit dem Ertragsanteil versteuert . Das bedeutet: Der Ertragsanteil ist der steuerpflichtige Anteil einer Leibrente. Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils ist abhängig vom Alter des Rentenberechtigten bei Beginn der Rente (§ 22 EStG). So beträgt z.B. der Ertragsanteil bei einem Rentenbeginnalter von 65 Jahren ab 2005 18 Prozent der Gesamtrente. Bei einem Rentenbeginnalter von 67 Jahren sind es sogar nur 17 Prozent.

Dieser Satz ist abhängig vom Renteneintrittsalter und bleibt über die gesamte Laufzeit konstant.

Bei der einmaligen Kapitalauszahlung fallen steuerpflichtige Erträge an!

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