Wahltarife

Seit dem 1. April 2007 haben die Krankenkassen die Möglichkeit, allen gesetzlich Versicherten ein breites Spektrum an Wahltarifen anzubieten. Ziel ist es, den Wettbewerb der Kassen untereinander zu befördern und die Wahlfreiheit der Versicherungsnehmer zu stärken.

 

nach obenWahltarif für Integrierte Versorgung

Bei integrierten Versorgungsangeboten arbeiten ärztliche und nichtärztliche Leistungsbringer (z.B. Physiotherapeuten) eng zusammen. Mehrfachuntersuchungen werden so vermieden und die Behandlung der Patienten wird verbessert. Die Kosteneinsparungen kommen den teilnehmenden Versicherten in Form eines Wahltarifes zu Gute.

 

nach obenDer Hausarzttarif

Verpflichtet sich der Versicherte, bei gesundheitlichen Beschwerden zuerst seinen Hausarzt aufzusuchen, sichert er sich auch einen finanziellen Vorteil. Der Hausarzttarif ist mit Prämienzahlungen oder Zuzahlungsermäßigungen verbunden.

 

nach obenWahltarif für Strukturierte Behandlungsprogramme

Für Patienten mit chronischen Erkrankungen ist eine gut abgestimmte Behandlung besonders wichtig. Versicherte, die sich regelmäßigen Kontrolluntersuchungen unterziehen müssen, hochwertige medizinische Leistungen in Anspruch nehmen und an Schulungsprogrammen teilnehmen, erhalten von ihrer Kasse einen besonderen Tarif.

 

nach obenWahltarif für Modellvorhaben und besondere ambulante ärztliche Versorgung

Nehmen Versicherte an Modellvorhaben zu speziellen Behandlungsmethoden (z.B. Akupunktur zur Behandlung chronischer Schmerzen) teil, haben sie bei einigen Kassen Ansprüche auf besondere Tarife.

 

nach obenDer Krankengeld-Tarif - mehr Sicherheit für Selbstständige

Seit dem 1. Januar 2009 müssen die Krankenkassen einen Wahltarif mit Anspruch auf Krankengeld auch all jenen Versicherten anbieten, die bislang keinen Anspruch darauf haben und daher einen ermäßigten Beitragssatz zahlen. Für diesen Tarif müssen Versicherungsnehmer eine Zusatzprämie zahlen.

Versicherte, die sich für einen der folgenden Tarife entscheiden, sind meistens für drei Jahre gebunden.

 

nach obenDer Selbstbehalttarif - kalkuliertes Risiko

Der Versicherte verpflichtet sich, im Krankheitsfall einen Teil der Behandlungskosten selbst zu tragen. Dafür erhält er von seiner Kasse eine Prämie (Rückerstattung).

 

nach obenDer Kostenerstattungstarif - variabel und flexibel

Entscheidet sich ein Versicherter für die Kostenerstattung, erhält er Leistungen gegen Rechnung und reicht diese bei der Krankenkasse ein.

 

nach obenTarife für besondere Therapierichtungen

Durch Zahlung zusätzlicher Prämien kann der Leistungsanspruch auf alternative Therapien (z.B. homöopathische Arzneien) ausgeweitet werden.